diffamierung.net · Prototypen
PROTOTYP ZUR DISKUSSION · ALLE ZAHLEN SIND BEISPIELDATEN · PLATTFORMEN SIND ANONYMISIERT · KEINE RECHTSBERATUNG
Prototyp D · Für Betroffene, Beratungsstellen, Regulierung und Öffentlichkeit

Die Mahnstelle

Seit dem Digital Services Act (DSA) müssen Plattformen Meldungen sorgfältig bearbeiten. Ob sie es tun, hält bisher niemand systematisch aus Sicht der Betroffenen fest. Dieser Prototyp erfasst jede Meldung als Beleg. Zeigen viele Belege dasselbe, entsteht daraus ein Befund über die Plattform, den Aufsicht, Politik und Öffentlichkeit verwenden können.

Meldungs-Tracker

Für Betroffene und Beratungsstellen. Erfassen Sie jede Meldung an eine Plattform. Der Tracker rechnet die Wartezeit, markiert, was liegen bleibt, und schlägt den nächsten Schritt auf der Eskalationsleiter des DSA vor.

Nur im Speicher dieser Seite. Die Einträge werden weder übermittelt noch gespeichert. Beim Neuladen oder Schliessen der Seite sind sie weg. Sichern Sie Ihre Liste bei Bedarf mit dem CSV-Export auf Ihrem eigenen Gerät.
Freitext, zum Beispiel der Name des Dienstes
Bestimmt, welcher Koordinator zuständig wäre
Freiwillig, sobald die Plattform entschieden hat
Freiwillig. Der Link wird nicht aufgerufen.

Erfasste Meldungen

Die Eskalationsleiter

Vereinfachte Übersicht nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). Fachlich zu prüfen.

1
Art. 16 · Meldung. Die Plattform muss Meldungen «zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv» bearbeiten (Abs. 6), den Eingang unverzüglich bestätigen, sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben (Abs. 4) und den Entscheid mitteilen, samt Hinweis auf Rechtsbehelfe (Abs. 5).
Eine feste Frist nennt der DSA nicht. Der Tracker kennzeichnet eine Meldung nach 7 Tagen ohne Entscheid als «überfällig». Das ist eine Wertung des Kreises, keine gesetzliche Frist.
2
Art. 17 · Begründung. Schränkt die Plattform einen Inhalt ein, muss sie den Entscheid klar und spezifisch begründen.
Die Begründung nach Art. 17 richtet sich an die Person, deren Inhalt betroffen ist. Die meldende Person erhält den Entscheid nach Art. 16 Abs. 5. Einen Anspruch auf einen begründeten Entscheid hat sie erst nach einer Beschwerde nach Art. 20 (Abs. 5).
3
Art. 20 · Internes Beschwerdemanagement. Gegen den Entscheid über eine Meldung kann die meldende Person bei der Plattform Beschwerde einlegen, während mindestens sechs Monaten nach der Mitteilung des Entscheids.
Die Beschwerde darf nicht allein automatisiert entschieden werden (Abs. 6).
4
Art. 21 · Aussergerichtliche Streitbeilegung. Zertifizierte Stellen prüfen Streitigkeiten mit der Plattform. Der Weg steht neben der Beschwerde offen.
Die Stellen werden vom Koordinator für digitale Dienste ihres Sitzstaats zugelassen. Ihre Entscheide sind nicht bindend.
5
Art. 53 · Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste. Zuständig ist der Koordinator des Staates, in dem sich die Nutzerin aufhält oder niedergelassen ist. Deutschland: Bundesnetzagentur. Österreich: KommAustria.
Der Koordinator leitet die Beschwerde gegebenenfalls an den Koordinator des Niederlassungsstaats der Plattform weiter.
CH
Schweiz. Der DSA gilt nicht direkt. Der Bundesrat bereitet ein eigenes Gesetz über Kommunikationsplattformen vor; der Stand ist fachlich zu prüfen.
Nutzerinnen in der Schweiz können die Meldewege der Plattformen trotzdem nutzen. Ansprüche nach Art. 20 und Art. 53 bestehen für sie voraussichtlich nicht. Zivil- und strafrechtliche Wege klären Sie mit einer Fachstelle.

Methodik: Der Prototyp verdichtet die Pflichten von Plattformen nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), insbesondere Art. 16, 17, 20, 21, 22, 24 und 53, zu einer Eskalationsleiter aus Sicht der Betroffenen. Die Schwelle von 7 Tagen und die Schwellen im Zeugnis sind Wertungen des Kreises, keine gesetzlichen Fristen. Alle Zahlen im Plattform-Zeugnis und alle Beispielmeldungen sind erfunden; die Plattformen A bis E sind anonymisiert. Die Seite arbeitet vollständig im Browser und übermittelt keine Eingaben.

Einordnung, keine Rechtsberatung. Alle rechtlichen Angaben, insbesondere zur Schweiz und zur Zuständigkeit der Koordinatoren, sind vor einem Einsatz fachlich zu prüfen.

Stand: Prototyp, September 2026 · diffamierung.net